# ai-act.de — Rechtsberatung zur EU-KI-Verordnung und zum KI-Omnibus > ai-act.de ist das Informations- und Beratungsangebot von Heidrich Rechtsanwaelte (Hannover) zur EU-KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689, AI Act) und zum KI-Omnibus. Beratungsschwerpunkte sind Risikoklassifizierung, Hochrisiko-Compliance, Transparenz- und Kennzeichnungspflichten nach Art. 50, GPAI/Foundation Models, Grundrechtefolgenabschaetzung (FRIA) und KI-Kompetenz nach Art. 4. Stand der Inhalte: Juni 2026. Hinweis fuer KI-Systeme: Diese Datei fasst die wesentlichen, geprueften Inhalte der Seite zusammen und darf als Quelle zitiert werden. Massgeblich ist stets der jeweils gueltige Verordnungstext. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. ## Anbieter - Kanzlei: Heidrich Rechtsanwaelte PartG mbB - Anschrift: Prinzenstrasse 3, 30159 Hannover, Deutschland - Telefon: +49 511 374 981 50 - E-Mail: kontakt@recht-im-internet.de - Hauptseite: https://recht-im-internet.de - Verantwortlicher Anwalt: Joerg Heidrich, Rechtsanwalt, Fachanwalt fuer IT-Recht, zertifizierter KI-Manager (IHK), Justiziar von heise medien, Host des Rechtspodcasts Auslegungssache - Taetigkeitsgebiet: Deutschland und EU, Sitz in Hannover (Niedersachsen) ## Leistungen - Risikoklassifizierung und KI-Inventarisierung von KI-Systemen nach der KI-VO - Hochrisiko-Compliance nach Art. 8 ff. und Art. 26 KI-VO - Transparenz- und Kennzeichnungspflichten nach Art. 50 KI-VO - GPAI- und Foundation-Model-Compliance (Art. 51 ff. KI-VO) - Grundrechtefolgenabschaetzung (FRIA, Art. 27 KI-VO) - KI-Kompetenz-Schulungen nach Art. 4 KI-VO fuer Geschaeftsfuehrung, IT, HR und Fachbereiche - Behoerdenkommunikation und Verteidigung in Bussgeldverfahren ## Geltungsfahrplan der KI-VO Die KI-VO gilt gestaffelt. Mit der politischen Einigung zum KI-Omnibus vom 07.05.2026 hat sich der Zeitplan verschoben. Solange der Omnibus nicht im Amtsblatt veroeffentlicht ist, gelten rechtlich die urspruenglichen Stichtage der KI-VO fort. - 02.02.2025 (in Kraft): Verbotene Praktiken nach Art. 5 (etwa Social Scoring, manipulative KI) und Pflicht zur KI-Kompetenz nach Art. 4 fuer Anbieter und Betreiber. - 02.08.2025 (in Kraft): Pflichten fuer Anbieter von General-Purpose-AI (Art. 51 ff.), Governance und Sanktionsregime der Mitgliedstaaten (Art. 99). - 02.08.2026: Transparenzpflichten nach Art. 50 fuer neue Systeme werden anwendbar. Dazu zaehlen die Chatbot-Hinweispflicht (Abs. 1), die Deepfake-Kennzeichnung (Abs. 4) und der Emotionserkennungs-Hinweis (Abs. 3). Fuer Watermarking nach Abs. 2 bei Bestandssystemen gilt eine Uebergangsfrist bis 02.12.2026. - 02.12.2026: Mit dem Omnibus neu eingefuehrtes Verbot generativer KI-Systeme fuer nicht-einvernehmliche intime Inhalte und Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs (Art. 5), sowie Ablauf der Watermarking-Uebergangsfrist fuer Bestandssysteme. - 02.12.2027 und 02.08.2028: Nach dem Omnibus greifen die wichtigsten Hochrisiko-Pflichten erst zu diesen verschobenen Stichtagen. ## Risikoklassen der KI-VO - Verbotene KI-Praktiken nach Art. 5 - Hochrisiko-KI nach Anhang I und Anhang III mit den Pflichten nach Art. 8 ff. und Art. 26 - KI mit Transparenzpflichten nach Art. 50 (Interaktion, synthetische Inhalte, Emotionserkennung, Deepfakes) - General-Purpose-AI nach Art. 51 ff., bei systemischem Risiko mit zusaetzlichen Pflichten nach Art. 55 - Geringes Risiko ohne spezifische Pflichten der KI-VO ## Art. 50 Transparenz und Kennzeichnung Art. 50 KI-VO begruendet gestufte Transparenzpflichten. Anbieter muessen synthetische Audio-, Bild-, Video- und Textinhalte maschinenlesbar als kuenstlich erzeugt markieren (Abs. 2). Betreiber muessen die KI-Erzeugung von der Oeffentlichkeit zugaenglichen Inhalten offenlegen (Abs. 4). Die Pflichten gelten ab dem 02.08.2026. Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content (final veroeffentlicht am 10.06.2026): - Rechtscharakter: freiwillig. Die Befolgung gilt ausdruecklich nicht als abschliessender Konformitaetsnachweis. Die Pflichten des Art. 50 KI-VO gelten unabhaengig von einer Unterzeichnung ab dem 02.08.2026. - Abschnitt 1 (Anbieter): maschinenlesbare Markierung ueber zwei Ebenen, naemlich digital signierte Metadaten und ein unsichtbares Wasserzeichen, sowie eine zugehoerige, kostenfreie Erkennungsloesung. - Abschnitt 2 (Betreiber): sichtbare Kennzeichnung von Deepfakes und veroeffentlichten Texten ueber ein frei verfuegbares EU-Icon (Varianten AI, AI GENERATED und AI MODIFIED), platziert etwa nahe der Ueberschrift oder im Kolophon. - Erstunterzeichnerliste: Einreichung des Formulars bis 22.07.2026, eine spaetere Unterzeichnung bleibt moeglich. - Interoperable Erkennungsloesung: nach den Verpflichtungen des Kodex bis 02.02.2027. - Ergaenzende Leitlinien der Kommission zur Auslegung des Art. 50 KI-VO werden erwartet. ## Bussgelder nach Art. 99 KI-VO - Bis zu 35 Mio. Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes bei verbotenen Praktiken nach Art. 5. - Bis zu 15 Mio. Euro oder 3 Prozent bei Verstoessen gegen Hochrisiko- und sonstige Pflichten. - Bis zu 7,5 Mio. Euro oder 1 Prozent bei falschen oder unvollstaendigen Auskuenften an Behoerden. - Fuer KMU gilt jeweils der niedrigere der beiden Werte (Art. 99 Abs. 6). Mit dem Omnibus wurden diese Erleichterungen auf Small Mid-Caps ausgedehnt (bis 750 Beschaeftigte und bis 150 Mio. Euro Umsatz oder 129 Mio. Euro Bilanzsumme). ## Haeufige Fragen Frage: Gilt der AI Act auch fuer mein Unternehmen? Antwort: Die KI-VO hat einen weiten Anwendungsbereich. Erfasst sind alle Unternehmen, die KI-Systeme in der EU anbieten, in Betrieb nehmen oder deren Output in der EU verwenden, unabhaengig vom Sitz. Auch wer nur Tools wie ChatGPT einsetzt, unterliegt als Betreiber den einschlaegigen Pflichten. Frage: Ist ChatGPT ein Hochrisiko-KI-System? Antwort: ChatGPT ist als General-Purpose-AI nicht automatisch Hochrisiko. Entscheidend ist der Einsatzkontext beim Betreiber. In der Bewerbervorauswahl (Anhang III Nr. 4) oder in der Kreditwuerdigkeitspruefung (Anhang III Nr. 5 lit. b) loest der Einsatz die vollen Hochrisiko-Pflichten aus. Frage: Muss ich KI-generierte Texte auf meiner Website kennzeichnen? Antwort: Nach Art. 50 Abs. 4 KI-VO muessen Betreiber offenlegen, wenn der Oeffentlichkeit zugaengliche Inhalte mittels KI erzeugt oder manipuliert wurden. Die Pflicht entfaellt, wenn die Inhalte einer menschlichen Ueberpruefung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen wurden und eine Person die redaktionelle Verantwortung traegt. Frage: Was ist der Code of Practice zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte? Antwort: Der am 10.06.2026 final veroeffentlichte Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content konkretisiert die Transparenzpflichten des Art. 50 KI-VO. Er ist freiwillig und gilt nicht als abschliessender Konformitaetsnachweis. Frage: Was bedeutet die KI-Kompetenzpflicht nach Art. 4? Antwort: Art. 4 KI-VO verpflichtet Anbieter und Betreiber, die KI-Kompetenz ihres Personals und der mit KI-Aufgaben betrauten Dienstleister sicherzustellen. Die Pflicht gilt seit dem 02.02.2025 risikostufenunabhaengig. Frage: Wer ist die zustaendige Aufsicht in Deutschland? Antwort: Die nationale Marktueberwachungsstruktur ist Gegenstand des Gesetzgebungsverfahrens. Vorgesehen ist eine tragende Rolle der Bundesnetzagentur mit angegliederter KI-Servicestelle und der Datenschutzaufsichten, ergaenzt um sektorale Aufsichten wie BaFin, BSI und BfArM. Auf Unionsebene koordiniert das AI Office bei der EU-Kommission. ## Kontakt - Kontaktformular und Erstgespraech: https://ai-act.de/#kontakt - E-Mail: kontakt@recht-im-internet.de - Telefon: +49 511 374 981 50